Samstag, 14. Januar 2012

EU-Fluggastrechte - Darauf haben Sie Anspruch!


Wenn Flüge überbucht sind oder gestrichen werden hatten Sie in der Vergangenheit bei vielen Airlines schlechte Karten - oft mussten Sie sich selbst um ein Hotel oder einen Ersatzflug kümmern. Seit dem 17. Februar 2005 stärkt die EU mit der Verordnung 261/2004 die Fluggastrechte. Wir erklären, worauf Sie Anspruch haben.


Erstattung bei Überbuchung

Bevor Passagiere wegen Überbuchung nach Hause geschickt werden, soll die Fluggesellschaft zunächst nach Freiwilligen suchen, die bereit sind, auf ihren Sitzplatz zu verzichten. Mit diesen Fluggästen kann dann individuell die Entschädigung verhandelt werden. Nur falls sich niemand findet, kann die Fluggesellschaft Passagieren das Boarding verbieten.
Wird letztlich dennoch Passagieren das Boarding verboten, müssen diese wie folgt entschädigt werden:
  • 250 € für Flüge mit weniger als 1500 km
  • 400 € bei Inner-Europäischen Flügen auf Strecken >1500 km sowie sonstigen Flügen zwischen 1500 und 3500 km
  • 600 € bei allen anderen Flügen
Zusätzlich dazu haben Passagiere, denen das Boarding verwährt wird, Anspruch auf
  • Rückerstattung des Ticketpreises oder Umbuchung
  • Essen, Erfrischungen und Hotelzimmer

Rechte bei Flugstreichungen
Wenn Fluggesellschaften Flüge aus eigener Verantwortung heraus streichen, stehen Fluggästen die gleichen Entschädigungssummen zu, wie oben beschrieben. Allerdings nicht, falls die Fluggesellschaft
  • zwei Wochen vor dem geplanten Abflug die Passagiere informiert
  • zeitnah informiert und eine Umbuchung anbietet auf einen anderen Flug, sehr zeitnah gelegen zum ursprünglichen Flug
Zusätzlich haben Passagiere Anspruch auf 
  • Mahlzeiten und Erfrischungen,
  • Hotelzimmer, wenn der Gast wegen Flugstreichung über Nacht bleiben muss
  • Rückerstattung des Ticketpreises, wenn der Fluggast wegen Flugstreichung mind. 5 Stunden verzögert zu seinem Ziel kommt

Rechte bei längeren Verspätungen
Wenn Fluggesellschaften verantwortlich sind für eine längere Verzögerung oder Verspätung, hat der Passagier ein Recht auf
  • Mahlzeiten und Erfrischungen,
  • Hotelzimmer (wenn der Gast über Nacht bleiben muss)
  • Rückerstattung des Ticketpreises (wenn der Gast mind. 5 Stunden später als geplant zu seinem Ziel kommt)
Auch bei Verspätungen besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Entschädigungszahlungen wie oben genannt (250 € - 600 €). Dies hat der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil Ende 2010 klargestellt. 

Alle Angaben sind ohne Gewähr und beruhen auf einer Pressemitteilung der Europäischen Kommision.

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