Sie können einen bereits gebuchten Flug nicht
antreten und möchten stornieren? Bei Billigfliegern ist das in vielen
Fällen nicht möglich. Dennoch haben Sie einige Rechte. Fliegertarife.de
sagt Ihnen, wie Sie zumindest einen Teil des bezahlten Ticketpreises
zurückbekommen können.
Das Stornieren eines Fluges bei Biligfliegern ist in der Regel nicht
möglich. Eine Erstattung des Flugpreises schließen Germanwings, Tuifly,
Ryanair und Easyjet aus.
Lediglich bei Air Berlin ist es möglich, eine bestimme Summe
des Ticketpreises zurückzubekommen. Ausschlaggebend ist in diesem Fall
der Zeitpunkt der Umbuchung. Tritt man bis 21 Tage vor Abflug von der
Reise zurück, berechnet Air Berlin 20 Prozent des Ticketpreises als
Stornierungsgebühr. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Reiseantritt 30
Prozent, bis 7 Tage 40 Prozent, bis zum Tag vor Reiseantritt 50 Prozent,
am Tag des Reiseantritts 100 Prozent. Mindestens verlangt die
Fluggesellschaft aber 25 Euro.
Einem Richterspruch zu Folge sind auch Billigfluggesellschaften
verpflichtet, bei Stornierung oder Nicht-Antritt eines Fluges,
mindestens die bezahlten Steuern und Gebühren zu erstatten, da
diese schließlich nur dann anfallen, wenn ein Passagier
tatsächlich fliegt.
Kostenlos ist der
Service aber nicht immer: es fällt eine Gebühr für die Rückerstattung
von Gebühren an! Germanwings verlangt 5 Euro, easyJet kassiert 7 Euro
pro Person und Strecke.
Ryanair hatte sich bis vor kurzem strikt geweigert, auch nur einen Cent
zurückzuerstatten. Nun sind sie dazu verpflichtet, kassieren aber eine
Bearbeitungsgebühr von 20 Euro. Diese Gebühr ist meist aber ähnlich
hoch, wie der zu erstattende Betrag. Oftmals erhält man von Ryanair nur
eine Mitteilung, daß der zu erstattende Betrag mit der
Bearbeitungsgebühr verrechnet wurde, und geht leer aus.
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